Schutzkonzept
der Kirchengemeinde Oldesloe

(Beschlossen am 11.09.2025)

Verantwortung, Kommunikation und Evaluation

Mit Beschluss vom 11. September 2025 hat die Kirchengemeinde Oldesloe ihr Schutzkonzept überarbeitet und erneuert. Grundlage dieses Konzepts ist das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt sowie dessen Ausführungsverordnung und die zuvor erfolgte Risikoanalyse.


Dieses Schutzkonzept versteht sich als Ausdruck unseres kirchlichen Auftrags, ein sicherer und geschützter Ort für alle Menschen zu sein – insbesondere für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. In der Erarbeitung des Schutzkonzepts haben wir uns von folgenden Prinzipien leiten lassen:


Verantwortung: Als Leitung der Kirchengemeinde tragen wir, der Kirchengemeinderat, die Verantwortung für die Sicherheit aller, die bei uns ein- und ausgehen, mitarbeiten, sich uns anvertrauen und mit uns feiern. Wir nehmen diese Verantwortung bewusst wahr.


Ziel: Unser Ziel ist klar: Die Kirche – und in besonderer Weise unsere Kirchengemeinde – soll ein Raum sein, in dem niemand Schaden nimmt. Schutz bedeutet für uns nicht allein die Abwesenheit von Gewalt, sondern das aktive Fördern eines Klimas der Achtsamkeit, Offenheit und Solidarität.


Partizipation: Ein Schutzkonzept kann nur dann wirksam sein, wenn es von denen mitgetragen wird, die es betrifft. Daher haben wir bewusst Beteiligung gesucht: Die selbstständige Jugendvertretung, der Jugendbeirat sowie viele weitere Personen und Gruppen – auch außerhalb der gewählten Gremien – haben sich eingebracht. Ihr Mitdenken, Mitreden und Mitverantworten war und ist ein wesentlicher Bestandteil unseres gemeinsamen Prozesses.

Grenzen: Auch wenn dieses Schutzkonzept de jure nicht für die Pastorinnen und Pastoren in der Kirchengemeinde Oldesloe gilt, ist dessen freiwillige Einhaltung Grundlage des Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und der Kirchengemeinde (im Sinne von § 80 Pfarrdienstgesetz).


»Prüfet alles …«: Im Zuge der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt sind uns zahlreiche Bereiche unseres kirchlichen Lebens ins Bewusstsein gerückt, die wir neu durchdenken mussten – und weiterhin müssen. Dieses Schutzkonzept erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Endgültigkeit. Es versteht sich vielmehr als ein Zwischenstand: ein Etappenziel in einem fortlaufenden Prozess des Lernens, Prüfens und Weiterentwickelns. So ist die Risikoanalyse in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Die Kirchengemeinde führt diese jeweils im Anschluss an die Visitation durch den Kirchenkreis erneut durch (diese erfolgt laut Visitationsgesetz mindestens alle sechs Jahre). Danach oder nach Vorkommnissen ist dieses Schutzkonzept anzupassen.


„… und das Gute behaltet“: Viele Regelungen, Formulierungen und Strukturen dieses Schutzkonzepts sind nicht originär von uns entworfen, sondern stammen aus anderen Gemeinden, Einrichtungen oder Empfehlungen der Landeskirche. Wir haben sie geprüft, angepasst und übernommen, weil für uns nicht Originalität, sondern Wirksamkeit und Klarheit im Zentrum stehen. Bewährtes aufzugreifen und zu bewahren ist Teil einer verantwortungsvollen Praxis des Schutzes und der Prävention.


Mit diesem Schutzkonzept wollen wir ein deutliches Zeichen setzen: gegen sexualisierte Gewalt, gegen Schweigen und Wegschauen – und für eine Kirche, die Verantwortung übernimmt, die schützt und sich immer wieder neu prüfen lässt.

1. Beschwerdekultur als Teil gelebter Verantwortung

Der Umgang mit Lob, Beschwerden, Anregungen und Kritik ist nicht einfach, aber unverzichtbar. Kirche ist immer wieder neu auf ihre Ziele hin auszurichten und muss eine lernende Kirche sein. Und das nicht zuletzt im Umgang mit Kritik und Grenzverstößen.


Deshalb haben wir uns intensiv damit auseinandergesetzt, wie ein transparenter, verlässlicher und verantwortungsvoller Umgang mit Hinweisen, Beschwerden und Problemanzeigen gelingen kann. Wir wollen versuchen, in einem möglichst transparenten Verfahren mit Hinweisen, Anliegen und Anregungen umgehen.


Wir ermutigen ausdrücklich dazu, Probleme zu benennen – nicht nur, aber gerade auch im sensiblen Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt und im Umgang mit Grenzverletzungen. Denn nur wenn Missstände zur Sprache kommen dürfen, können wir ihnen wirksam begegnen und Veränderungen anstoßen.


Vor diesem Hintergrund haben wir unser Beschwerdemanagement weiterentwickelt und strukturiert. Es bildet einen integralen Bestandteil unseres Schutzkonzepts und soll dazu beitragen, dass Vertrauen wachsen kann – im Wissen darum, dass Kritik ernst genommen, sorgfältig geprüft und verantwortungsvoll bearbeitet wird.

Abgrenzung

  • Feedback und Rückmeldungen dienen der internen Korrektur, der Verbesserung unserer Angebote und richten sich direkt an die beteiligten Personen.

  • Beschwerden und Meldungen von sexualisierter Gewalt werden durch die Vorgesetzten bzw. im Rahmen unseres Beschwerdemanagements bearbeitet.

1.1. Feedback und Rückmeldungen

Unsere Kirchengemeinde soll ein Ort sein, an dem eine offene und konstruktive Feedback- und Beschwerdekultur selbstverständlich gelebt wird.

Haltung: Wir wollen aktiv zuhören und erwarten von uns und anderen eine grundsätzliche Bereitschaft zur Kritikfähigkeit.


Rückmeldung: Wer etwas sagen möchte, kann jederzeit mündlich auf Mitglieder des Leitungsteams zugehen – auch Lob ist willkommen. Zum Abschluss einer Veranstaltung besteht die Möglichkeit, der Leitung mündlich oder schriftlich eine Rückmeldung zu geben.


Beteiligung: Werden bereits während der Veranstaltung Wünsche, Anregungen, Befindlichkeiten oder Beschwerden geäußert, bemüht sich die Leitung, diese ernst zu nehmen und im weiteren Verlauf zu berücksichtigen.

Selbstverständnis: Die Leitung ist offen für Lob, Kritik und Problemanzeigen seitens der Teilnehmenden und setzt sich konstruktiv und selbstkritisch mit Rückmeldungen auseinander.


Beiräte: Sich regelmäßig treffende Gruppen, wie z.B. die Chöre gründen nach Bedarf Chorräte oder Beiräte zur Organisation der Arbeit und Verbesserung der Feedbackkultur.

1.2. Beschwerden

Für gravierendere Themen gibt es die Möglichkeit der Beschwerde an die Vorgesetzten Personen und Gremien.


  • Während Feedback auch mündlich hilfreich und gut, muss jede Beschwerde verschriftlicht werden. Damit kann sie weitergeben werden und ist nachweisbar.

  • Anonyme Beschwerden helfen nicht weiter. Für viele Vorgänge ist es notwendig eine Rückfrage zu stellen, was genau gemeint ist.

  • Beschwerden über die Leitung der Kirchengemeinde sind an den zuständigen Propst, aktuell Dr. Michael Dübbers, zu richten.

  • Bitte wenden Sie sich bei dem Verdacht von Straftaten an die Polizei.

  • Dieser Beschwerdeweg gilt auch für Beschwerden im Rahmen des allgemeinen Gleichbehandlugnsgesetzes. Damit ist der Vorsitz bzw. der zuständige Propst auch Beschwerstelle nach §13 AGG.

Beschwerdeweg

  1. Bei einer mündlichen Beschwerde bitten wir darum, diese zu verschriftlichen oder bieten Hilfe an, dass für die Person zu tun.

    • Beschwerden gehen im Kirchenbüro, bei den Vorsitzenden oder per Mail ein.

  1. Es wird auf folgende Ausnahmen geprüft:

    • Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt wird die gesetzlich vorgeschriebene Meldekette in Gang gesetzt.

      • Über den Vorfall wird im Kirchengemeinderat berichtet

      • Die Meldung selbst wird unter KG-3.7.5. OD Meldefälle archiviert.

    • Geht es um die Arbeit des Kirchengemeinderates oder des Vorsitzes, wird die Beschwerde an die zuständige pröpstlichen Person weitergeleitet.

    • Dies wird ebenfalls getan, wenn es um weiteren Beschwerdebedarf oder erneute Beschwerden geht oder es explizit gewünscht wird.

    • Wenn es um Pastor:innen geht, wird die zuständige pröpstlichen Person informiert und im Vorsitz übernimmt die nichtpastorale Person die Federführung des Beschwerdefalls.

  1. Über die Beschwerde wird im KGR-Vorsitz beraten:

    • Als Erstes werden Informationen eingeholt und die beteiligten Person bzw. Personen befragt.

    • Es wird danach zeitnah eine erste höfliche Antwort an die sich beschwerende Person geschrieben und das weitere Vorgehen beschreiben.

    • Je nach Anliegen werden Maßnahmen geprüft und dazu das Thema an die zuständigen Gremien der Kirchengemeinde verwiesen.

  1. Nach Klärung möglicher Maßnahmen erfolgt erneute Rückmeldung an die sich beschwerende Person.

  2. In der nächsten KGR-Sitzung erfolgt eine mündliche Information mit stark zusammengefasstem Inhalt der Beschwerde und dem Vorgehen.

  3. Die Archivierung findet in der Akte KG 2.8.2. OD Beschwerden statt.

Beschwerdeweg Schema


Beschwerden über die Friedhöfe

Die Kirchengemeinde Oldesloe übernimmt die Pflege und Verwaltung von Friedhöfen anderer Kirchengemeinde. Durch die geschlossenen Kooperationsverträge gilt dieses Beschwerdemanagement auch für sie.


Beschwerden über die Pflege und Verwaltung der Friedhöfe sind aber vorrangig an die Friedhofsverwaltung Oldesloe zu richten und werden von dieser bearbeitet. Sollte es Beschwerniss über die Leitung der Verwaltung selbst geben, geht diese an das Kirchenbüro.

1.3. Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt

Darüber hinaus enthält das Schutzkonzept einen konkreten Handlungsplan für den Fall, dass grenzverletzendes Verhalten, Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt bekannt werden. Dieser Plan beschreibt verbindlich, was wir als Mitarbeitende und als Institution unternehmen – in welchem Schritt, mit welcher Zuständigkeit und mit welchem Ziel. Er dient sowohl Betroffenen, um nachvollziehen zu können, was wann geschieht, als auch unseren Mitarbeitenden, um in schwierigen Situationen mit Handlungssicherheit und Klarheit agieren zu können.

Handlungsplan für die Kirchengemeinde Oldesloe


Auslöser

  • Betroffener Mensch teilt sich mit

  • Jemandem wird in einem Gespräch etwas erzählt

  • Jemand beobachtet etwas

Wichtig:

  • Ruhe bewahren, auf die eigenen Gefühle achten.

  • Verlauf möglichst bald dokumentieren.

  • Wortlaut von Betroffenen aufnehmen.

Dann Beratungsmöglichkeiten nutzen:

Auf jeden Fall: Gespräch/ Rücksprache mit vorgesetzten Hauptamtlichen (in der Jugend: Sabine Möller, Lucia Keppke, Anke Vagt). Handelt es sich bei den Beschuldigten um diese selbst, soll eine Meldung bei deren Vorgesetzten oder der Meldebeauftragten erfolgen.


Die Beratung durch Fachkräfte hilft bei der Einordnung der Anhaltspunkte. Die Grundlage der fachlichen Einordung bilden die sogenannten Konkretisierungsstufen für sexualiserte Diskriminierung und Gewalt. Die „unabhängige Meldestelle“ (UNA) und die Kinderschutzzentren der Kreise arbeiten anonym, kirchen- und konfessionsunabhängig.


Bei den Hauptamtlichen/Präventionsbeauftragten und der Stabsstelle Prävention handelt es sich um kircheninterne Beratungsangebote. Diese müssen bei meldewürdigen Anhaltspunkten ihrer Meldepflicht nachkommen. Dieses Vorgehen ist durch das Präventionsgesetz der Nordkirche vorgegeben.


Bei Bedarf: - Gespräch mit der Präventionsbeauftragten des Kirchenkreises (Heike Klassen, Dagmar Kristoffersen) - Beratungsstellen des Kreises/ der Stadt (z.B. DKSB) - Nordkirche Stabsstelle - UNA – unabhängige Ansprechstelle


Parallel ist mit einer „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (Insofa) zu klären, ob das Jugendamt informiert werden muß (§ 8a Kindswohlgefährdung) und ob eine Anzeige erfolgen soll.

A: Verfahren bei sexualisierter Gewalt

Gibt es zureichende Anhaltspunkte auf sexualisierte Gewalt (z.B. : Aufdringliche körperliche Nähe / Aufnehmen, Ansehen und Versenden von Nacktaufnahmen z. B. Dick-Pics / Aufforderung Intimes zu erzählen / Aufforderung intime Stellen zu berühren):

→ MELDEPFLICHT

(Kirchengesetz zur Prävention und Intervention § 6)

Offizielle Meldung 1. an den direkten Vorgesetzten (Sabine Möller, Lucia Keppke) → Organigramm 2. Diese melden weiter an Vorsitz/Beauftragte KGR Anke Vagt/ Felix Grimbo und an die Präventionsbeauftragte (Heike Klassen) oder Meldebeauftragte (Astrid Dethloff) des Kirchenkreises 3. Pröpst:in informieren: Pröpst:in setzt Beratungsstab ein. Dieser organisiert Interventionen, aber auch die Nachsorge und Aufarbeitung des Falles für die Einrichtungen und Betroffenen, sowie gegebenenfalls die Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigter Personen

B: Verfahren bei grenzüberschreitendes Verhalten oder sexualisierte Diskriminierung

Gibt es Anhaltspunkte für grenzüberschreitendes Verhalten oder sexualisierte Diskriminierung (z.B. Unaufgeforderte Berührungen / Unerwünschte sexualisierte Komplimente, Gesten, Fragen, Witze:

→ PÄDAGOGISCHE INTERVENTION

in Form vom Gespräch / Verabredungen / Schulung durch Leitungsperson der Kirchengemeinde, der Einrichtung, des Werkes, des Stammes oder der Präventionsbeauftragten des Kirchenkreises

Vernetzung und Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachberatungsstellen

Beratungsmöglichkeiten auf der Ebene des Kirchenkreises/ Adressen für das Meldeverfahren

Hier besteht die Möglichkeit, sich über Vorfälle sexualisierter Gewalt/Grenzüberschreitungen beraten zu lassen und das Meldeverfahren wird in Gang gesetzt

  • Präventionsbeauftragte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg Heike Klassen (0151 23810973 / praevention@kirche-ps.de)

  • Stellvertr. Präventionsbeauftragte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg Dagmar Kristoffersen (0176 74584137 / d.kristoffersen@kirche-ps.de)

  • Meldebeauftragte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg Astrid Dethloff (0173 2589778 / a.dethloff@kirche-ps.de)

  • Propst der Propstei Segeberg Dr. Michael Dübbers (015120029917 / Propst der Propstei Plön E. Faehling (04551 71744)

Unabhängige Beratungsmöglichkeiten

Hier kann Beratung stattfinden, ohne dass ein Vorfall gemeldet werden muss:

  • UNA – Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Nordkirche Tel. 0800-0220099 una@wendepunkt-ev.de www.wendepunkt-ev.de/una

  • Leitung Stabstelle Prävention Tel. 040 4321 6769-0 leitung@praevention.nordkirche.de www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Beratung durch die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (Insofa)

Eine Insofaberatung ist eine extern geleistete Beratung, die hilft, einzuschätzen, ob ein Vorfall in den Bereich der Kindswohlgefährdung fällt und dem Jugendamt gemeldet werden muß, bzw. angezeigt werden sollte.

  • DKSB Kreisverband Stormarn e.V. Kinderschutzstelle Tel. 04532 51 70 oder kinderschutzstelle@dksb-stormarn.de

  • ASD Bad Oldesloe (Jugendamt) 04531/160-3581 bis 3589 (Stand: 2021)

Weitergehende Beratung für Täter/in/ Betroffene

Wenn TäterInnen oder Betroffene weitergehende Hilfe brauchen:

  • Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. Frauenfachberatungsstelle bei sexueller und häuslicher Gewalt 04531 86772 frauenberatung@fhf-stormarn.de für Mädchen ab 14 Jahren

  • Pro Familia Bad Oldesloe 04531/67323 Nummer läuft in einer Zentrale auf, die Termine für Mädchen vergibt.

  • Evangelische Beratungsstelle Stormarn 04531 86 43 7

  • Nummer gegen Kummer Kinder- und Jugendtelefon Deutscher Kinderschutzbund e.V. 0800 111 0 333 oder neu 116111 erreichbar Mo-Sa 14-20 Uhr

  • KuBuS Kontakt/ Beratung/ unabhängige Stelle Informationen für Betroffene von sexualisierter gewalt in der ev. Kirche und Diakonie 08005040112

3. Personalverantwortung

3.1 Verhaltenskodex

Ein zentrales Element unseres Schutzkonzepts ist der Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeitenden, Haupt- und Ehrenamtlichen in der Kirchengemeinde Oldesloe verbindlich ist. Er benennt klare Haltungen und Handlungsweisen, die ein respektvolles und grenzsensibles Miteinander ermöglichen und sichern sollen. Damit schafft er Orientierung und setzt ein sichtbares Zeichen für eine Kultur der Achtsamkeit und des verantwortungsvollen Handelns. Zukünftige Haus- und Nutzungsordnungen sowie den Honorar- und Dienstleistungsverträgen der Kirchengemeinde werden die Einhaltung dieser Regeln eingefordern.


Die Kirchengemeinde hat ihn auf Grundlage des Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden des Kirchenkreises in einem Beteiligungsverfahren erarbeitet. Dazu haben die Mitarbeitenden, engagierte Freiwillige und auch Besucher:innen unserer Kirche eine stumme Diskussion über den Sommer 2025 geführt, die Mitarbeitenden haben anonym zu den Formulierungen Rückmeldungen geben, mit den Mitarbeitenden ohne digitale Dienstegeräte wurde eine Diskussion geführt und die Vertretung der Mitarbeitenden wurde beteiligt. Der daraus erarbeitete Kodex wurde von dem Kirchengemeinderat am 11.09.2025 beschlossen. Über diesen werden von nun ab alle Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde informiert.


Verhaltenskodex der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldesloe

Unser Miteinander in der Kirchengemeinde Oldesloe

  1. Ich verhalte mich respektvoll gegenüber anderen und achte darauf, keine Grenzen zu überschreiten.

  2. Ich spreche freundlich, egal ob persönlich oder online.

  3. Ich respektiere, was anderen zu privat oder unangenehm ist. Ich achte darauf, dass sich alle wohlfühlen – bei Gesprächen, Spielen und anderen Aktionen.

  4. Ich gehe offen und ehrlich mit anderen um. Ich halte Abstand, wenn es nötig ist, und dränge mich nicht auf. Ich achte auf angemessene Nähe und Distanz.

  5. Wenn ich merke, dass jemand schlecht behandelt oder verletzt wird – mit Worten oder Taten –, rede ich mit einer Person meines Vertrauens. So kann ich helfen sowie andere und mich schützen.

  6. Ich weiß: Gewalt und Ausgrenzung haben bei uns keinen Platz. Wer so handelt, muss mit Konsequenzen rechnen.

  7. Ich nutze meine Rolle oder mein Amt nicht aus, um mir Vorteile zu verschaffen oder persönliche Wünsche durchzusetzen.

  8. Immer, wenn Macht im Spiel ist, handle ich mit viel Respekt und Vorsicht, damit niemand ausgenutzt wird. Ich weiß auch, dass manche Menschen besonders verletzlich sind – z. B. Kinder oder Menschen, die sich mir anvertrauen.

  9. Ich achte darauf, dass Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Menschen sicher sind – vor Gewalt, Ausgrenzung und schlechten Erfahrungen.

  10. Es ist verboten, mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Menschen sexuelle Kontakte zu haben – das steht im Gesetz und gilt auch bei uns in der Kirche.

  11. Wenn ich sehe, dass jemand Grenzen verletzt, spreche ich das an oder hole mir Hilfe. Ich darf mir immer anonym Rat holen – bin aber auch verpflichtet ausreichende Anhaltspunkte von sexualisierter Gewalt zu melden.

  12. Ich kenne das Schutzkonzept unserer Kirchengemeinde, besonders den Handlungsplan. Ich mache bei Schulungen mit und erlaube meinen Mitarbeitenden die Teilnahme.

3.2 Präventive Maßnahmen bei Stellenbesetzungsverfahren

Bei der Einstellung von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden sowie bei der Gewinnung Ehrenamtlicher wird sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung sorgfältig geprüft. Bereits im Bewerbungsgespräch wird das Ziel, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu verhindern und alle hilfe- und unterstützungsbedürftigen Personen zu schützen, offen benannt. Die Haltung der Bewerbenden zu diesem Thema wird aktiv angesprochen.

3.3 Fortbildungen

Ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über das Fürsorge- und Schutzkonzept der Kirchengemeinde informiert und bilden sich regelmäßig zum Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt weiter. Bei Neueinstellungen oder einem Stellenwechsel ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses innerhalb eines Jahres verpflichtend. Mitarbeitende im kinder- und jugendnahen Bereich müssen zudem verpflichtend an einer Fortbildung zur Selbstverpflichtungserklärung teilnehmen. Die Kirchengemeinde empfiehlt allen Mitarbeitenden, im Abstand von drei Jahren an einer Präventionsfortbildung teilzunehmen.

3.4 Erweiterte Führungszeugnisse

Schon im Einstellungsverfahren bzw. bei der Personalgewinnung wird in allen Arbeitsbereichen mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und pflegebedürftigen Personen die persönliche Eignung der beruflich Tätigen geprüft. Ein Bestandteil dieser Prüfung ist das erweiterte Führungszeugnis. Auch alle Personen, die ehrenamtlich in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Bei haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden ist die Personalabteilung des Kirchenkreises für die Anforderung und Aktualisierung der Führungszeugnisse verantwortlich. Sie archiviert diese in den Personalakten und informiert die Kirchengemeinde im Falle relevanter Eintragungen. Für ehrenamtlich Tätige übernimmt diese Aufgabe der bzw. die leitende Jugendmitarbeiter:in und das Kirchenbüro im ihrem/seinen Auftrag.

Die Kosten für die Führungszeugnisse übernimmt die Kirchengemeinde – sowohl bei der Einstellung als auch bei der verpflichtenden Wiedervorlage nach fünf Jahren.

3.5 Selbstverpflichtungserklärung und Führungszeugnisse für die Jugendarbeit

Seit langem sind alle angestellten und alle leitenden ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeitenden im Bereich der Kinder und Jugendarbeit verpflichtet, eine Selbstverpflichtung abzugeben.

Textfassung ab 2011

Bis 2025 war das der Text, den die Konferenz der Kinder- und Jugendwerke in der Nordkirche und die Vollversammlung der Jugendvertretung der Nordkirche am 26.02.2011 gemeinsam zur „Prävention sexueller Gewalt“ arbeitetet haben:

  1. Ich begegne den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie den Mitarbeitenden mit Respekt. Ich achte ihre persönlichen Grenzen und trage zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz bei. Ich hinterfrage Situationen, bei denen ich das Gefühl habe, dass Grenzen verletzt werden. Ich spreche sie in unserem Mitarbeitendenteam oder gegenüber einer Leitungsperson an und verharmlose und übertreibe dabei nicht.

  2. Mir ist bewusst, dass ich als Mitarbeitende*r eine verantwortungsvolle Vertrauensperson bin. Ich nutze meine Rolle nicht aus, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen und Minderjährigen eine strafbare Handlung mit entsprechenden rechtlichen Folgen ist.

  3. In der evangelischen Jugend unterstützen wir Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung, fördern ihr Selbstbewusstsein und machen sie stark für persönliche Entscheidungen.

  4. Ich verzichte auf abwertende oder ausgrenzende Verhaltensweisen und Sprache. Ich schütze Kinder und Jugendliche in meinem Tätigkeitsfeld vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.

  5. Ich kenne und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen und Minderjährigen eine strafbare Handlung mit entsprechen den rechtlichen Folgen ist.

  6. Ich achte auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Wenn ich einen begründeten Verdacht eines unangemessenen Verhaltens und/oder eines sexuellen Übergriffes auf Schutzbefohlene habe, verhalte ich mich entsprechend des Notfallplans meines Kirchenkreises/meiner Institutionen. Dabei stehen der Schutz und die Würdigung der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.

Textfassung ab 2025

Seit 2025 verwenden wir eine neue Fassung. Aufgrund der grundsätzlichen Ähnlichkeit müssen nur die neuen Selbstverpflichtungen in diesem Wortlaut abgegeben werden und die alten behalten ihre Gültigkeit. Diesen neuen Text haben die Kinder- und Jugendwerke in der Nordkirche am 01.03.2025 überarbeitet:

  1. In der evangelischen Jugend unterstützen wir Kinder, Jugendliche und vulnerable Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung, fördern ihr Selbstbewusstsein und machen sie stark für persönliche Entscheidungen.

  2. Ich begegne allen Menschen, insbesondere den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Menschen, sowie den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden mit Respekt. Ich achte ihre und meine persönlichen Grenzen und trage zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz bei.

  3. Ich hinterfrage Situationen, bei denen ich das Gefühl habe, dass Grenzen verletzt werden. Ich spreche sie in unserem Mitarbeitenden-Team, gegenüber einer Leitungsperson oder den Meldebeauftragten an und verharmlose und übertreibe dabei nicht.

  4. Mir ist bewusst, dass ich als Mitarbeitende*r eine verantwortungsvolle Vertrauensperson bin. Ich nutze meine Rolle nicht aus, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen.

  5. Ich verzichte auf abwertende oder ausgrenzende Sprache und Verhaltensweisen. Ich schütze Kinder, Jugendliche und vulnerable Menschen in meinem Tätigkeitsfeld vor physischer, sexualisierter und emotionaler Gewalt.

  6. Ich kenne und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Menschen. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Kindern und Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung mit entsprechenden rechtlichen Folgen ist.

  7. Ich achte auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Menschen. Ich spreche diese bei einer hauptamtlichen, präventionsbeauftragten oder/und meldebeauftragten Person oder bei einer Fachberatungsstelle an. In dem Gespräch werden die nächsten Handlungsschritte besprochen und verabredet. Ich verhalte mich entsprechend des Handlungsplans meines Kirchenkreises/meiner Institutionen. Dabei stehen der Schutz und die Würde der Kinder, Jugendlichen und vulnerablen Menschen an erster Stelle.

4. Zielgruppenspezifische PräventionsmaSSnahmen und Angebote

4.1 Sexualpädagogisches Konzept in der Kinder- und Jugendarbeit

Sexuelle Bildung ist ein wichtiger Bestandteil der Prävention sexualisierter Gewalt und gehört selbstverständlich zur Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung, stärkt ihr Selbstbewusstsein und hilft, über Gefühle, Grenzen und Sexualität zu sprechen. Ziel ist es, junge Menschen zu selbstbestimmtem Handeln und verantwortungsvollen Entscheidungen zu befähigen – in einem sexualfreundlichen, altersgerechten und offenen Klima.

Integration in bestehende Angebote: Sexualpädagogische Inhalte werden – abgesehen von den Teamerschulungen – nicht in eigenen Veranstaltungen, sondern situativ und altersgemäß in bestehende Angebote wie Konfi-Unterricht, Gruppenstunden oder Freizeiten integriert. Dabei greifen wir Fragen auf, die sich aus der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ergeben – z. B. zu Freundschaft, Pubertät, Körper, Liebe, Rollenbildern, digitalen Medien oder Vielfalt von Geschlechtern und Beziehungen.

Auch bei Ferienfahrten oder Übernachtungen ist sexuelle Bildung relevant – etwa wenn wir im Vorfeld gemeinsam klären, wie Unterbringung und Rückzugsräume gestaltet sein sollen, um Intimsphäre und Vielfalt zu achten.

Werte & Haltung: Unsere Arbeit basiert auf dem christlichen Menschenbild: Jeder Mensch ist Ebenbild Gottes (Gen 1,27) – mit Körper, Gefühlen und sexueller Identität. Sexualität ist Teil der guten Schöpfung Gottes. Beziehungen sollen geprägt sein von Liebe, Respekt, Achtsamkeit und Verlässlichkeit (1. Kor 13). Wir treten ein für eine Kultur der Vielfalt, Offenheit und Gewaltfreiheit.

Verantwortung & Qualifikation: Mitarbeitende brauchen eine reflektierte Haltung und sexualpädagogische Grundkompetenzen. Darum sorgen wir dafür, dass sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen – etwa zur sexuellen Bildung, zum Schutzauftrag oder zu rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendarbeit.

Grundsätze

  • Freiwilligkeit & Partizipation: Angebote sind freiwillig und orientieren sich an den Bedürfnissen der Teilnehmenden.

  • Wertschätzung & Vielfalt: Unterschiedliche Lebensformen, Identitäten und Ausdrucksweisen werden anerkannt.

  • Schutzkonzept & Prävention: Sexualpädagogik ist Teil des Schutzkonzepts gegen sexualisierte Gewalt.

  • Sprachfähigkeit fördern: Kinder und Jugendliche sollen über Körper, Gefühle, Sexualität und Grenzen sprechen lernen.

4.2 Verhaltensregeln im Umgang mit digitalen Medien

Im Rahmen kirchlicher Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen stellt der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien ebenfalls einen Bestandteil präventiven Handelns dar. Die nachfolgenden Regelungen sollen helfen, Grenzverletzungen vorzubeugen und eine sichere sowie vertrauensvolle Kommunikationskultur im digitalen Raum zu gewährleisten. Sie sind verbindlich für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und Teil unseres institutionellen Schutzkonzepts.

1. Achtung der Privatsphäre und Grenzen

  • Kommunikation über digitale Medien (z. B. WhatsApp, Instagram, E-Mail) erfolgt ausschließlich dienstlich und im Kontext der kirchlichen Arbeit.

  • Private oder intime Inhalte sind tabu. Keine privaten Chats mit einzelnen Minderjährigen ohne nachvollziehbaren Grund.

  • Keine Kontaktaufnahme zu ungewöhnlichen Zeiten (z. B. spätabends oder nachts).

2. Transparente Kommunikation

  • Gruppenkommunikation wird bevorzugt (z. B. Gruppenchat statt Einzelchat).

  • Wenn Einzelkommunikation notwendig ist, wird sie dokumentiert bzw. eine andere volljährige Person informiert.

  • Inhalte und Sprache müssen altersangemessen, sachlich und respektvoll sein.

  • Es werden keine Inhalte geteilt, die andere bloßstellen, sexualisieren oder grenzverletzend wirken könnten.

3. Fotos und Videos

  • Keine Weitergabe oder Veröffentlichung von Bildern/Videos ohne schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person bzw. der Sorgeberechtigten.

  • Keine Fotos in sensiblen Situationen (z. B. Umkleiden, Schlafräume).

  • Aufnahmen werden nur auf dienstlichen Geräten gespeichert und regelmäßig gelöscht.

4. Soziale Netzwerke & digitale Plattformen

  • Mitarbeitende sind sich ihrer Vorbilderrolle bewusst. Inhalte auf Profilen sind mit der kirchlichen Arbeit vereinbar.

  • Freundschaftsanfragen von Minderjährigen werden nicht über private Accounts angenommen.

5. Schutz vor Grenzverletzungen und Übergriffen

  • Grenzverletzungen und unangemessene Inhalte müssen sofort benannt und gemeldet werden.

  • Kinder und Jugendliche sollen wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können (Vertrauenspersonen, Meldestellen).

  • Hinweise auf sexualisierte Gewalt (auch digital) werden ernst genommen, dokumentiert und weiterverfolgt.

4.3 Konkretion des Schutzkonzeptes für Fahrten und Übernachtungen

(Stand: 2025-07-16)

Neben den allgemeinen Faktoren bei der Arbeit mit Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen, entstehen bei Veranstaltungen mit Übernachtungen besondere Risikofaktoren.

Es gibt verschiedene sensible Bereiche, wie die Schlafsituation, die Waschmöglichkeiten oder ggf. medizinische Versorgung (Verletzungen, Krankheiten), die im Hinblick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen eine besondere Rolle spielen.

Hier bedarf es im Umgang mit diesen besonders sensiblen Bereichen im Sinne des Schutzes der Privats- und Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen einen grenzachtenden Umgang.

Maßnahmen

  • Es ist besonders darauf zu achten, dass die Mitarbeitenden bei den Fahrten den im Schutzkonzept genannten Anforderungen entsprechen. Das gilt unter anderem für die Erweitertes Führungszeugnisse, die Selbstverpflichtung und Präventionsschulungen.

  • Bei der Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden z.B. in der Teamerschulung werden die spezifischen Faktoren und Situationen einer Fahrt bzw. Übernachtungsveranstaltung thematisiert. Mitarbeitenden ohne ausreichende Erfahrungen werden gut begleitet und werden nicht selbst verantwortlich leitend mitfahren.

  • Im Vorfeld bei der Vorbereitung der Fahrten werden diese Inhalte aufgefrischt und notwendige Absprachen getroffen.

Folgende Regeln ergeben sich aus dem Verhaltenskodex

In der besonderen Situation ergeben sich aus unserem Verhaltenskodex folgende Regeln. Diese werden auch den Teilnehmenden und ihren Erziehungsberechtigten vor der Fahrt mitgeteilt und auf ihr verdeutlicht.

Gestaltung von Nähe und Distanz
  • Wir sind uns bewusst, dass körperliche und emotionale Nähe Grundlage für die Arbeit mit Menschen ist. Gleichzeitig wissen wir um deren Gefahrenpotential in Bezug auf sexualisierte Gewalt.

  • Wenn wir mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern Zeit verbringen, geschieht dies in den dafür vorgesehenen Räumen und Orten. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.

  • Wir achten darauf, dass keine herausgehobenen, intensiven Beziehungen zwischen uns und Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstehen, die zu einer Ungleichbehandlung führen könnten.

  • Möglicherweise resultierende Rollenschwierigkeiten während einer Veranstaltung (z.B. bei familiären oder freundschaftlichen Verbindungen o.Ä.) werden von uns in der Gruppe angesprochen und transparent gemacht, wo es notwendig ist.

  • Wir achten darauf, Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen so zu gestalten, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können jederzeit entscheiden, nicht mitzumachen oder etwas abzubrechen.

  • Individuelle Grenzempfindungen nehmen wir ernst und diese werden nicht abfällig von uns kommentiert.

  • Grenzverletzungen werden von uns schnellstmöglich thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.

  • Vertrauliche Absprachen, deren Geheimhaltung bei einem der Beteiligten mit negativen Gefühlen wie z.B. Unwohlsein, Unbehaglichkeit, Belastung oder Stress verbunden sind, werden von uns in einem angemessenen und geschützten Rahmen angesprochen und geklärt.

Sprache und Wortwahl
  • Wir verwenden keine verniedlichenden, sexualisierten, abwertenden Spitznamen und beleidigende (Spitz-)Namen.

  • Wir dulden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen und unterbinden sexualisierte, queer, homo- und transfeindliche, sowie rassistische Sprache.

  • Wir achten auf verbale und nonverbale Signale der Menschen und gehen wertschätzend und empathisch damit um.

Körperkontakt
  • In unserer Rolle als Leiterin oder Leiter gehen wir achtsam und zum Wohle der uns anvertrauten Menschen mit Körperkontakt um. Die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie aller anderen Beteiligten sind zu respektieren.

  • Wir beachten die Grenzsignale unserer Mitmenschen, insbesondere in Trost, bei Pflege- und Erste-Hilfe-Situationen.

  • Unsittliche Berührungen und körperliche Annäherung sind verboten.

  • Wir nutzen unsere Machtposition nicht aus, um eigene körperliche Bedürfnisse zu befriedigen.

  • Wir fassen niemanden an, der dem nicht zugestimmt hat, sofern das nicht der unmittelbaren Abwehr von Gefahren dient.

Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Im Umgang mit Medien beachten wir die geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechend dem EKD-Datenschutzgesetz.

  • Wir halten uns nach bestem Wissen und Gewissen an die gesetzlichen Bestimmungen bei der Herstellung und bei der Nutzung von Filmen und Fotos (z.B. Recht am Bild, Altersfreigabe). Dazu holen wir generell die Fotoerlaubnis ein und fragen aber auch in individuellen Situationen nach.

  • Bilder, Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind unabhängig vom Alter der Beteiligten verboten.

  • Wir achten darauf, keine Bilder, die die Intimsphäre oder die Grenzen der darauf abgebildeten Personen verletzen, zu veröffentlichen.

Umgang mit grenzsensiblen Situationen (z.B. Duschen, Schlafen etc.)
  • Wir achten die individuellen Unterschiede und die soziokulturelle Vielfalt.

  • Gemeinsames Duschen von Jungen und Mädchen sowie Leiterinnen und Leitern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne Badekleidung ist verboten. Dies kann z.B. durch unterschiedliche Duschzeiten geregelt werden, sofern es die Räumlichkeiten nicht zulassen.

  • Alle Schlafräume gelten als Privatsphäre der dort wohnenden Personen und dürfen grundsätzlich nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung betreten werden. Dies gilt nicht bei erheblichen Regelverstößen seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

  • Wir achten darauf, dass in Umkleidesituationen die Intimsphäre der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestmöglich geschützt ist, um Schamgefühle zu vermeiden.

  • Niemand darf sich unbekleidet in der Öffentlichkeit zeigen.

Umgang mit Geschenken
  • Wir nehmen keine Geschenke an, die den gesetzlichen Mindeslohn pro Stunde in Deutschland übersteigen.

  • Wenn wir Geschenke annehmen und machen, gehen wir damit transparent gegenüber Kindern, Eltern und Leiterinnen und Leitern um.

  • Geschenke und Belohnungen dürfen nicht an Gegenleistungen geknüpft werden.

Umgang mit Regelverstößen

  • Die vereinbarten Regeln für Freizeiten dienen dem Schutz aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Wahrung der Aufsichtspflicht der Verantwortlichen. Wenn der Schutz nicht mehr gesichert ist, obliegt es den Verantwortlichen, ihn wiederherzustellen.

  • Die Regeln und mögliche Konsequenzen müssen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt sein. Bei Regelverstößen suchen wir das Gespräch mit allen Beteiligten und bemühen uns um eine Klärung des Sachverhaltes. Die Maßnahmen werden nicht von einer Person allein ausgesprochen, sondern innerhalb der Leitungsrunde beraten und vereinbart.

  • Die Maßnahmen sollten für die beteiligten Personen plausibel sein und möglichst in direktem Bezug zum Regelverstoß stehen.

  • Jede Form von öffentlicher Beschämung ist verboten.

Verhalten auf Freizeiten und Reisen

  • Bei gemeinsamen Übernachtungen müssen Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl von leitenden Personen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus unterschiedlichen Geschlechtern zusammen, sollten auch bei den Begleitpersonen unterschiedliche Geschlechter vertreten sein.

  • Bei Übernachtungen muss die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen gewahrt und das Vorschubleisten sexueller Handlungen Minderjähriger (siehe § 180 StGB) verhindert werden. Die Schlafmöglichkeiten sollten deswegen die jeweiligen Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigen (z.B. Geschlecht, Behinderung, Neurodiversität). Sollten sich die Schlafmöglichkeiten im Verlauf der Freizeit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer als nicht passend erweisen, wird gemeinsam eine Lösung gesucht.

  • Traditionen, die Angst machen, beschämen und die körperliche Integrität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verletzen, sind untersagt (z.B. Mutproben, Essenszwang, o.Ä.).

Beschwerdewege

Für Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und für alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Angeboten der Ev.Jugend teilnehmen oder diese gestalten, gibt es interne und externe Beratungs- und Beschwerdestellen.

Rückmeldungen und Feedback

Die Freizeitleitung ist offen für Lob, Kritik und Problemanzeigen seitens der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus seinem Umfeld und setzt sich konstruktiv und selbstkritisch mit deren Rückmeldungen auseinander.

Zum Abschluss einer Veranstaltung gibt es die Möglichkeit der Leitung schriftlich oder mündlich eine Rückmeldung zu geben. Werden während einer Veranstaltung Wünsche, Anregungen, Befindlichkeiten oder Beschwerden von Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt, versucht die Leitung darauf einzugehen und diese in der weiteren Durchführung zu berücksichtigen.

Beschwerden und Meldungen

Darüber hinaus stehen alle im Schutzkonzept genannten Beschwerdewege allen offen. Über diese wird im Vorfeld und auf der Veranstaltung informiert.

4.4 Schutzkonzept der Posaunenarbeit

Für die Arbeit des Posaunenchores gilt neben diesem das »Schutzkonzept des Posaunenwerks Hamburg - Schleswig-Holstein« in der jeweils geltenden Fassung. Besonders darin genannten Maßnahmen zur Präventionen im Umfeld der gemeindlichen Posaunenchorarbeit, in der Jungbläserausbildung und der Tätigkeitspezifische Verahltenskodex ergänzen und präzisieren die hier genannten Regelungen. Zu ihrer Einhaltung sind alle Mitarbietenden im Bereich der Posaunenarbeit in der Kirchengemeinde Oldesloe verpflichtet.

Anhänge

Potential- und Risikoanalyse aus dem Juli 2025

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