Die Voraussetzung der Kirchlichen Trauung ist in Deutschland die standesamtliche Trauung. Und natürlich muss die kirchliche Trauung nicht direkt an die Feier der standesamtlichen Trauung anschließen. Manche Paare kombinieren so auch die Trauung mit der Taufe ihres ersten Kindes. Ebenso ist es üblich, aus Anlass der Ehrejubiläen (Silberne und Goldene Hochzeit) einen Gottesdienst zu feiern.