Extrakosten fallen für Sie nicht an. Die laufenden Kosten, die natürlich eine Amtshandlung in der Kirche verursachen, werden zur Zeit noch durch die Kirchensteuern gedeckt. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Kollekte, die im Gottesdienst gesammelt wird. Sie ist Zeichen des aktiven Glaubens. Zweck und Bestimmung dieses Opfers aber können Sie bestimmen.