Fragen und Antworten - Allgemein


Das System der Kirchensteuer hat auch Tücken. Weil der Anteil der alten Menschen in der Gesellschaft und in der Kirche ständig wächst (und Rentner zahlen bisher in der Regel keine Steuern), nimmt die Zahl derer, die tatsächlich Kirchensteuern zahlen, entsprechend ab. Außerdem sind die Kirchen mit ihrer Haupteinnahmequelle von Entscheidungen der staatlichen Finanz- und Steuerpolitik abhängig. Senkt der Staat bei einer Steuerreform die Lohn- bzw. Einkommensteuer, so vermindern sich als Folge die Einnahmen der Kirchen. Während sich der Staat fehlende Einnahmen durch Erhöhung anderer indirekter Steuern (etwa der Mehrwertsteuer) zurückholen kann, ist den Kirchen dies nicht möglich.

Darüber hinaus hängt die Höhe der jährlich eingehenden Kirchensteuer stark von der Konjunktur, von der wirtschaftlichen Lage und von der Zahl der Arbeitslosen ab. Die Kirchen sind so angekoppelt an das Auf und Ab des gesellschaftlichen Wohlstandes.

Aber auch die Vorteile des deutschen Kirchensteuersystems liegen auf der Hand. Es ist verhältnismäßig einfach und unbürokratisch, es verteilt die Lasten immer noch auf viele Schultern und hält die Kirchen unabhängig vom Wohlwollen (oder dem Gegenteil) einzelner zahlungskräftiger Mitglieder. Die Kirchensteuer ermöglicht es, dass sich die Kirchenmitglieder entsprechend ihrem Einkommen an der Finanzierung der Kirche beteiligen. Das Steuersystem verschafft Planungssicherheit und trägt damit zur Verlässlichkeit der kirchlichen Arbeit - auch in Ihrer Nähe - bei.

Die Kirchensteuer beträgt in Hamburg und Schleswig-Holstein einheitlich 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen muss die Kirchensteuer nicht abgeführt werden. Alle, die keine Einkommensteuer zahlen, zahlen auch keine Kirchensteuer! Oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen nimmt das Finanzamt automatisch eine Kappung der Kirchensteuer auf 3% des zu versteuernden Einkommens vor. Die Kirchensteuern können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Kirchensteuer steht am Ende der Entflechtung von Staat und Kirche. Lange lebte die Kirche von der Abgabe des so genannten "Zehnten", von staatlichen Zuwendungen und den Erträgen ihrer Besitztümer. Wo das Christentum Staatsreligion war, sorgte das Gemeinwesen für die Finanzierung der Kirche. Im Zuge der Aufklärung kam es zur allmählichen Trennung von Staat und Kirche. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 wurde die Kirche weitgehend enteignet. Die Kirchengüter fielen an den Staat. Als Ausgleich übernahm dieser - mehr schlecht als recht - die Finanzierung der Kirchen.

Als die Aufgaben der Kirche mit der fortschreitenden Industrialisierung wuchsen und dem Staat das Geld knapp wurde, schuf der Staat - zunächst gegen den Widerstand der beiden großen Kirchen - die Kirchensteuer. Die Kirche konnte nun ohne jede staatliche Einflussnahme über die Verwendung ihrer Steuereinnahmen frei entscheiden. Andererseits wurde sie in von der Finanzierung durch ihre Mitglieder abhängig.

In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde die Kirchensteuer für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, festgeschrieben. Diese Regelung wurde auch in das Grundgesetz von 1948 übernommen.

Seitdem wird bei Kirchenmitgliedern ein prozentualer Anteil der Lohn- bzw. Einkommensteuer als Kirchensteuer durch die Finanzämter einbehalten. Für die Abrechnung zahlt die Kirche Gebühren an das Finanzamt. Vom Finanzamt werden die Kirchensteuern an eine kirchliche Clearingstelle überwiesen, die die gerechte Verteilung der Kirchensteuern auf die Landeskirche, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden übernimmt.

Die Kirchensteuer, die heute von manchen Kritikern als "Zwangssystem" gekennzeichnet wird, ist das Ergebnis eines langen Trennungsprozesses von Staat und Kirche, ein wichtiges Stück kirchlicher Freiheit.

Kirchen, Mitarbeiter / Miratbeiterinnen, Pastoren / Pastinnen, Kindergärten, Gottesdienste, Alten- und Pflegeheim, Gemeinderäume, Trost, Konfirmandenarbeit, Diakoniestation, Friedhöfe, Kinder-, Jugend-, Seniorenarbeit, Orgeln, Verwaltung, Frauenarbeit, Männerarbeit, Zeit, Seelsorge, Taufe, Trauung, Beerdigung, Sterbebegleitung, Position beziehen, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen, Kirchenmusik, Chöre, Beratung, ökumenische Partnerschaften in die Welt, Spenden, persönliche Zuwendung, Projekte um Glaube, Leben, Bibel, Werteorientierung und vieles mehr. All das wäre ohne Ihre Kirchensteuern nicht möglich. Die Kirche ist mehr als Sinnstiftung für den Einzelnen. Kirche lebt vom Miteinander und vom Glauben, dass der Mensch nicht aus sich selbst leben kann, sondern in Beziehung zu Gott und zu anderen Menschen lebt. Die Kirchensteuer leistet den finanziellen Solidarbeitrag zur christlichen Gemeinschaft.