Fragen und Antworten

Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollten Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, werden wir Ihnen diese gerne, sei es in einem persönlichen Gespräch oder hier Online, beantworten. Wenn Ihre Frage ehr allgemeiner Natur ist und nicht in die FAQ aufgenommen werden soll, können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

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Taufe (12)

Nein. Es gibt nur die eine christliche Taufe. Sie wird von allen Kirchen anerkannt.

Kommt darauf an wie groß das Wissen ist, das zum Taufwunsch führt. Wird im Gespräch mit dem jeweiligen Pastor/Pastorin geklärt.

In der Regel ja, aber im Prinzip nein. Es erleichtert nämlich die Sache ungemein. Denn wenn man es in dieser Angelegenheit mit einer Pastorin/einem Pastor zu tun hat, kann man sicher sein, dass wo Taufe draufsteht auch Taufe drin ist.

Nein. Mit 14 Jahren ist man in Deutschland religionsmündig. Die Taufe gilt als Erwachsenentaufe. Trotzdem kann es ein schönes Zeichen sein, wenn sich Menschen aus der Gemeinschaft der Kirche bereit erklären, den bzw. die neu Getaufte(n) auf den ersten Schritten des eigenen Glaubens individuell zu begleiten. Paten sind also möglich.

Üblich sind zwei pro Täufling. Aber, wie überall: Individuelle Regelungen sind möglich.

Ja, es gibt nur die eine Taufe.

Nein - denn der Pate / die Patin ist ein Vertreter der Kirche und als solcher verspricht man, das einem anvertraute Kind in Fragen des Lebens und Glaubens zu begleiten. Wer öffentlich bekennt, keiner Kirche anzugehören, aber gleichzeitig einem Kind vermitteln soll, dass es gut ist, dass es eine Kirche gibt, käme demnach in arge Bedrängnis. Der immer einmal wieder geäußerte Wunsch der Eltern, jemand möge Pate werden, der aber kein Glied der Kirche ist, wird bei uns dadurch gelöst, dass wir ihn / sie als Freund der familie mit in die Taufhandlung einbeziehen, aber kein Versprechen verlangen. Eine Nennung in den Taufunterlagen unterbleibt. Für manchen aber ist die Bitte nach Übernahme des Patenamtes auch Anlass, über den Widereintritt in die Kirche nachzudenken.

In Bad Oldesloe ist die Taufe innerhalb des Sonntagsgotrtesdienstes genauso möglich wie in einem egenen Taufgottesdienst im Anschluss an den Hauptgottesdienst. Manchmal findet eine Taufe auch anläßlich einer Trauung statt. Die Einzelheiten erfragen Sie am besten in unserem Kirchenbüro oder direkt bei einem Pastoren / einer Pastorin unserer Gemeinde.

Die Antwort hierauf hängt vor allem von der Einstellung der Eltern ab. Es gibt kein "Gesetz" eines bestimmten Zeitpunktes. aber Taufe besagt, dass einem Menschen ganz individuell auf den Kopf zugesagt wird: "Gott hat dich lieb und du gehörst zu ihm!" Die meisten Taufen werden im alter zwischen 1/2 und 2 Jahren gefeiert.

Taufe ist das Sakrament, durch das ein Mensch sichtbar Kind Gottes und zugleich Glied einer Kirche wird. Wer also nicht getauft ist, aber der Kirche angehören will, der muss sich taufen lassen. Da ist es dann egal, wie alt jemand ist.

Nein. Es bleibt aber im Taufgespräch zu klären inwieweit Eltern und Kirche ihrer Verantwortung vor dem Kind in dieser Sache gerecht werden können. Das Kind kann sich nicht dagegen wehren zum Christen gemacht zu werden. Es braucht Hilfe bei der christlichen Erziehung, damit es später nachvollziehen kann, was es an der Taufe hat.

Früher galt die sogenannte "Haustaufe" als ein normaler Vollzug der Taufe. Viele Menschen lebten damals auf dem Dorf und waren ohne Auto wenig mobil. Da machte es Sinn, dass ein Pastor kam und viele Angehörige der Taufe beiwohnten.

Heutzutage ist dieser Ritus wenig verbreitet, da auch die Menschen mobiler geworden sind. Die Taufe im Kirchraum drückt aus: Mit derTaufe wird ein Mensch nicht nur Gottes Kind, sondern auch ein Mitglied einer menschlichen Gemeinschaft.

Im Einzelfall aber kann es besondere Gründe geben, auch heute noch außerhalb einer Kirche zu taufen. Beispielsweise werden Jugendliche oder Erwachsene schon einmal in einem See oder einem Fluß im Rahmen eines "Open-Air-Gottesdienstes" getauft. Bitte wenden Sie sich mit ganz konkreten Anfragen an ihren Pastor.

Liebe/r Fragesteller/in,

Kinder sind in ihrem letzten Kindergartenjahr vor der Schule bei einer Betreuung bis zu fünf Stunden beitragsfrei. Für Zeiten, die die fünf Stunden überschreiten wird ein Eigenanteil erhoben. Sie brauchen dazu keinen Antrag zu stellen, der Kirchenkreis, der die Beiträge einzieht wird von Ihrer Kindergartenleiterin über die Kinder informiert, die das beitragsfreie Kindergartenjahr betrifft. Ich hoffe, dass diese Information ohne Verzögerung umgesetzt wird. Sollte das nicht der Fall sein, sprechen Sie bitte Frau Janicki als stellvertretende Leitung an.

Herzliche Grüße
Ihre
Pastorin Anke vagt

Natürlich! Konfirmandenzeit ist Zeit der Orientierung. Jugendliche können im betreuten Raum ihre persönlichen Fragen stellen und gemeinsam mit anderen nach Antworten suchen. Die Jugendlichen, die noch nicht getauft sind, werden in unserer Gemeinde in einem gewissen zeitlichen Abstand zur Konfirmation getauft, wenn sie dazu bereit sind.

In der Regel ja. Wir versuchen auf die individuellen Wünsche was die persönliche Pastor/innenwahl betrifft, einzugehen. Oft gehen Jugendliche mit ihren Freunden zusammen zum Konfer.

In der Regel findet die Konfirmandenanmeldung einige Wochen nach den Konfirmationen im Frühjahr statt. Die Jugendlichen, die bereits getauft sind oder von denen mindestens ein Elternteil Glied der Kirche ist, sind im Melderegister der Gemeinde geführt und werden mit erreichen des 12.Lebensjahres schriftlich zum Konfirmandenunterricht eingeladen. Darüber hinaus hängen in den Wochen zwischen Mai und Juni Plakate in unseren Schaukästen. Wenn Sie aber sicher gehen wollen, dann rufen Sie einfach einen Pastoren / eine Pastorin unserer Gemeinde an und lassen sich individuell beraten.

Hochzeit (13)

Die Kirchen sind mit Blumen und Kerzen auf dem Altar geschmückt. Darüberhinaus kann weiterer Schmuck durch das Brautpaar in die Kirche gebracht werden. Freunde können dies tun. Aber man kann sich auch mit einem professionellen Blumenhaus in Verbindung setzen.

Die Voraussetzung der Kirchlichen Trauung ist in Deutschland die standesamtliche Trauung. Und natürlich muss die kirchliche Trauung nicht direkt an die Feier der standesamtlichen Trauung anschließen. Manche Paare kombinieren so auch die Trauung mit der Taufe ihres ersten Kindes. Ebenso ist es üblich, aus Anlass der Ehrejubiläen (Silberne und Goldene Hochzeit) einen Gottesdienst zu feiern.

Das hängt ganz davon ab, wie viele Elemente Sie in diesem Gottesdienst unterbringen. Gewöhnlich dauert eine Trauung in Oldesloe etwa 30-45 Minuten.

Extrakosten fallen für Sie nicht an. Die laufenden Kosten, die natürlich eine Amtshandlung in der Kirche verursachen, werden zur Zeit noch durch die Kirchensteuern gedeckt. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Kollekte, die im Gottesdienst gesammelt wird. Sie ist Zeichen des aktiven Glaubens. Zweck und Bestimmung dieses Opfers aber können Sie bestimmen.

Aber ja. In einem persönlichen Gespräch mit dem Pastoren / der Pastorin besprechen und planen Sie Ihre Trauung. Am Ende eines solchen Gesprächs steht eine Hochzeit, die Ihnen entspricht und auf die Sie sich freuen können.

Die Trauung wird nur gefeiert, wenn beide Partner getauft, konfirmiert und Glied der Kirche sind. Gehört einer der beiden nicht der Kirche an oder / und einer anderen Religion, dann kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert werden. Er orientiert sich in Gestaltung und Ablauf an der Trauung, Texte und Lieder sollen aber mit Rücksicht auf den Partner ausgewählt sein. Das Trauversprechen als ein Bekenntnis, die Ehe im Glauben auf Gott zu führen, entfällt allerdings.

Trauzeugen bezeugen vor dem Standesamt, dass die Ehe geschlossen wurde. Seit einiger Zeit sind sie dort aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. In der Trauung haben die Trauzeugen keine feste Aufgabe, aber in Oldesloe bitten wir die von Ihnen mit diesem Amt beauftragten während des Trausegens dem Brautpaar persönliche Wünsche zu sagen und die Hand als Zeichen der weiteren Begleitung als Segensgeste mit aufzulegen.

Es ist sogar sehr schön, wenn sich weitere Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes beteiligen. Näheres können Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrem Pastoren / Ihrer Pastorin besprechen.

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen an unserer Kirchenbüro:

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldesloe
Kirchberg 4
23843 Bad Oldesloe
Telefon: (04531) 6001
Telefax: (04531) 6003
E-Mail: hbadur@kirche-oldesloe.de

Dort vereinbaren sie einen Termin für die Trauung. Es stehen die Freitage und Samstage, jeweils um 14.30, 16.00 und 17.30 Uhr zur Verfügung. Weitere Termine lassen sich nach Rücksprache vereinbaren. Dort wird man Ihnen auch den Pastor / die Pastorin nennen, in deren Pfarrbezirk Sie wohnen. Natürlich können Sie den Pastoren / die Pastorin auch selbst wählen. Hilfreich ist es daher, auch hier frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die Terminwünsche abzusprechen.

Unserer Gemeinde stehen alle Kirchen für Trauungen und Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung zur Verfügung. Dies sind in der Oldesloer Innenstadt die Peter-Paul-Kirche, am Ehmkenberg das Haus der Begegnung, in Tralau die Martin-Luther-Kirche sowie in Rethwisch die Christuskirche.

Das wäre sehr schön. Freunde und Verwandte sind herzlich eingeladen, den Gottesdienst durch eigene Beiträge zu bereichern. Natürlich kann man auch Gesang "einkaufen" und so den Tag unvergesslich machen. Gerne stehen wir mit unserer Erfahrung und unserem Rat zur Verfügung.

Die Antwort hierauf ist nicht eindeutig. Grundsätzlich kann man an jedem Ort eine Trauung feiern, denn nach evangelischem Verständnis ist die Ehe kein Sakrament und in ihrem Vollzug nicht an irgendwelche heiligen Räume gebunden.

Aber natürlich macht es Sinn, sie in der Kirche zu feiern, denn die Christen, die sich das Ja-Wort geben, tun es inmitten der christlichen Gemeinde, die sich in dem Kirchenraum zum Gottesdienst sammelt.

Im konkreten Einzelfall kann es Gründe dafür geben, die eigene Trauung an einem anderen Ort zu begehen. Sie sollten diesen besonderen Fall offen mit ihrem Pastor besprechen.

a natürlich. Zur Vorbereitung dient ein persönliches Gespräch mit dem beauftragten Pastoren / der beauftragten Pastorin. Alle Einzelheiten der Trauung werden darin besprochen. Einmal jährlich, meistens im Februar / März laden wir zusätzlich alle Paare zu einem Brautpaarabend ein. Gemeinsam stellen wir den möglichen Ablauf einer Hochzeit vor, bieten Alternativen und benatworten alle anstehenden Fragen. Danach ist es allen klar, wann Blumenkinder streuen oder der Kuss die Ehe besiegelt.

Natürlich. Das Chörchen und der Jugendchor haben englischsprachige Musik im Programm.

Die aktuellen Probenzeiten des jeweiligen Chores können Sie unter dem Eintrag im Menue als pdf downloaden.

Nein, eine gute Stimme reicht voll aus.

Glaube (2)

Zunächst: Wer das sagen kann: "Ich habe meinen Glauben", der ist zu beneiden, denn viele Menschen haben ihn nicht und sind auf der Suche nach einem Sinn im Leben. Aber auch wenn Sie das so sagen können, bleibt doch die Frage: "Woher haben Sie diesen Glauben?" Wir meinen, dass die Vermittlung von Glauben durch die sichtbare Anwesenheit von der Kirche gewährleistet wird. Sie tauft Menschen, tritt für den Religionsunterricht an Schulen ein und bedeutet schon durch ihre sichtbare Anwesenheit in Form von Kirchengebäuden die Möglichkeit der Kontaktaufnahme.

Unsere Kirchengemeinde unterhält ein vielfältiges Angebot an Gruppen für Menschen jeden Alters. Gerne hilft Ihnen einer Unserer Pastoren die passende Gruppe zu finden. Unsere Gottesdienste an Sonn- und Werktagen stehen grundsätzlich allen Menschen offen. Wir freuen uns, wenn Sie uns hier besuchen. Immer ist auch die Möglichkeit im Anschluss ins Gespräch zu kommen. Wenn Sie lieber noch ein Stück anonym bleiben wollen, dann nutzen Sie den direkten Kontakt via E-MAil. Alle Anfragen und MEinungen werden streng vertraulich behandelt.

Viele Dinge können Sie bei einem Trauerfall selbst erledigen:

  • Ankleiden des / der Verstorbenen
  • die Gestaltung der Anzeigen/li>
  • die Terminregelung
  • die Auswahl der Musik bei der

Klären Sie mit Ihrem Bestatter, welche Tätigkeiten Sie übernehmen wollen.
Auch die Aufbahrung im eigenen Heim ist bis zu 36 Stunden möglich.

  • Angehörige und Freunde verständigen
  • Verfügungen des Verstorbenen suchen
  • Mit dem Bestatter Aufträge absprechen, eigene Übernahme von Aufgaben klären
  • evtl. mit Pastor/in Aussegnung im Hause durchführen
  • Sarg auswählen, Verstorbene überführen lassen
  • Termin der Beerdigung mit Friedhofsverwaltungt und Pastor(in) /Trauerredner klären
  • mit Pastor(in) /Trauerredner Gestaltung der Trauerfeier absprechen
  • Nutzungsrecht an der Grabstätte sicherstellen
  • Adressen für Trauerbriefe zusammenstellen und diese versenden
  • evtl. Trauerkleidung besorgen
  • evtl. Gasthof für Beerdigungskaffee reservieren
  • Blumenschmuck für Sarg und Grab bestellen
  • bei vorhandenem Grab/-mal Steinmetz mit Abräumen der Grabstätte beauftragen
  • Verstorbenen beim Standesamt abmelden und Sterbeurkunde beschaffen
    • In der Regel kümmert sich der von Ihnen beauftragte Bestatter um die Erledigung vieler dieser Dinge und nimmt Ihnen die Last der Verantwortung und sorgt für einen guten und würdevollen Ablauf.

Beim Tod im Hause:

  • Arzt informieren, Hausarzt oder Notarzt
  • Bestattungsinstitut anrufen und beauftragen

Beim Tod Im Krankenhaus:

  • Bestattungsinstitut anrufen und beauftragen

Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen

  • Polizei benachrichtigen

Mit dem Austritt aus der Kirche erklärt ein Mensch grundsätzlich, nicht mehr zur Kirche gehören zu wollen. Wir nehmen diese Willensbekundung sehr ernst. Im besonderen Ausnahmefall kann ein Pastor / eine Pastorin eine Beerdigung eines Ausgetretenen begleiten und muss dieses in der Regel mit dem Propsten besprechen.

Weil wir aber auch den Wunsch der Angehörigen ernst nehmen, bieten wir an, im Nachklang einer Beerdiung eine Trauerfeier zu feiern. Das Leben des Verstorbenen wird dort gewürdigt und unsere Hoffnung, dass Gott auch jenseits dieses Lebens sein unbedingtes Ja zu uns hält, findet ebenso einen Ort. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu erwägen und eine persönliche Absprache mit unseren Pastoren zu treffen.

Das System der Kirchensteuer hat auch Tücken. Weil der Anteil der alten Menschen in der Gesellschaft und in der Kirche ständig wächst (und Rentner zahlen bisher in der Regel keine Steuern), nimmt die Zahl derer, die tatsächlich Kirchensteuern zahlen, entsprechend ab. Außerdem sind die Kirchen mit ihrer Haupteinnahmequelle von Entscheidungen der staatlichen Finanz- und Steuerpolitik abhängig. Senkt der Staat bei einer Steuerreform die Lohn- bzw. Einkommensteuer, so vermindern sich als Folge die Einnahmen der Kirchen. Während sich der Staat fehlende Einnahmen durch Erhöhung anderer indirekter Steuern (etwa der Mehrwertsteuer) zurückholen kann, ist den Kirchen dies nicht möglich.

Darüber hinaus hängt die Höhe der jährlich eingehenden Kirchensteuer stark von der Konjunktur, von der wirtschaftlichen Lage und von der Zahl der Arbeitslosen ab. Die Kirchen sind so angekoppelt an das Auf und Ab des gesellschaftlichen Wohlstandes.

Aber auch die Vorteile des deutschen Kirchensteuersystems liegen auf der Hand. Es ist verhältnismäßig einfach und unbürokratisch, es verteilt die Lasten immer noch auf viele Schultern und hält die Kirchen unabhängig vom Wohlwollen (oder dem Gegenteil) einzelner zahlungskräftiger Mitglieder. Die Kirchensteuer ermöglicht es, dass sich die Kirchenmitglieder entsprechend ihrem Einkommen an der Finanzierung der Kirche beteiligen. Das Steuersystem verschafft Planungssicherheit und trägt damit zur Verlässlichkeit der kirchlichen Arbeit - auch in Ihrer Nähe - bei.

Die Kirchensteuer beträgt in Hamburg und Schleswig-Holstein einheitlich 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen muss die Kirchensteuer nicht abgeführt werden. Alle, die keine Einkommensteuer zahlen, zahlen auch keine Kirchensteuer! Oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen nimmt das Finanzamt automatisch eine Kappung der Kirchensteuer auf 3% des zu versteuernden Einkommens vor. Die Kirchensteuern können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Kirchensteuer steht am Ende der Entflechtung von Staat und Kirche. Lange lebte die Kirche von der Abgabe des so genannten "Zehnten", von staatlichen Zuwendungen und den Erträgen ihrer Besitztümer. Wo das Christentum Staatsreligion war, sorgte das Gemeinwesen für die Finanzierung der Kirche. Im Zuge der Aufklärung kam es zur allmählichen Trennung von Staat und Kirche. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 wurde die Kirche weitgehend enteignet. Die Kirchengüter fielen an den Staat. Als Ausgleich übernahm dieser - mehr schlecht als recht - die Finanzierung der Kirchen.

Als die Aufgaben der Kirche mit der fortschreitenden Industrialisierung wuchsen und dem Staat das Geld knapp wurde, schuf der Staat - zunächst gegen den Widerstand der beiden großen Kirchen - die Kirchensteuer. Die Kirche konnte nun ohne jede staatliche Einflussnahme über die Verwendung ihrer Steuereinnahmen frei entscheiden. Andererseits wurde sie in von der Finanzierung durch ihre Mitglieder abhängig.

In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde die Kirchensteuer für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, festgeschrieben. Diese Regelung wurde auch in das Grundgesetz von 1948 übernommen.

Seitdem wird bei Kirchenmitgliedern ein prozentualer Anteil der Lohn- bzw. Einkommensteuer als Kirchensteuer durch die Finanzämter einbehalten. Für die Abrechnung zahlt die Kirche Gebühren an das Finanzamt. Vom Finanzamt werden die Kirchensteuern an eine kirchliche Clearingstelle überwiesen, die die gerechte Verteilung der Kirchensteuern auf die Landeskirche, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden übernimmt.

Die Kirchensteuer, die heute von manchen Kritikern als "Zwangssystem" gekennzeichnet wird, ist das Ergebnis eines langen Trennungsprozesses von Staat und Kirche, ein wichtiges Stück kirchlicher Freiheit.

Kirchen, Mitarbeiter / Miratbeiterinnen, Pastoren / Pastinnen, Kindergärten, Gottesdienste, Alten- und Pflegeheim, Gemeinderäume, Trost, Konfirmandenarbeit, Diakoniestation, Friedhöfe, Kinder-, Jugend-, Seniorenarbeit, Orgeln, Verwaltung, Frauenarbeit, Männerarbeit, Zeit, Seelsorge, Taufe, Trauung, Beerdigung, Sterbebegleitung, Position beziehen, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen, Kirchenmusik, Chöre, Beratung, ökumenische Partnerschaften in die Welt, Spenden, persönliche Zuwendung, Projekte um Glaube, Leben, Bibel, Werteorientierung und vieles mehr. All das wäre ohne Ihre Kirchensteuern nicht möglich. Die Kirche ist mehr als Sinnstiftung für den Einzelnen. Kirche lebt vom Miteinander und vom Glauben, dass der Mensch nicht aus sich selbst leben kann, sondern in Beziehung zu Gott und zu anderen Menschen lebt. Die Kirchensteuer leistet den finanziellen Solidarbeitrag zur christlichen Gemeinschaft.